Hygienehinweis für unser Bürgerhaus

 

 

Corona-Regeln

Allgemeine Regelungen für das Bürgerhaus:

 

Das Bürgerhaus darf nur mit Nasen-Mund-Schutz betreten werden!

An einer Veranstaltung im Sinne des § 1 Absatz 1 darf als Teilnehmer, Beschäftigter oder sonstiger Mitwirkender nicht teilnehmen, wer

  • in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

 

  • Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweist.