Hygienehinweis für unser Bürgerhaus
Corona-Regeln
Allgemeine Regelungen für das Bürgerhaus:
Das Bürgerhaus darf nur mit Nasen-Mund-Schutz betreten werden!
An einer Veranstaltung im Sinne des § 1 Absatz 1 darf als Teilnehmer, Beschäftigter oder sonstiger Mitwirkender nicht teilnehmen, wer
- in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweist.